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[f
e i s t e l]
| Postfach 1417 | [39284] Burg an der Ihle
Bundesministerium
der Finanzen
[Referat
Öffentlichkeitsarbeit]
Am
Propsthof 78a
D-[53121]
Bonn
Burg
an der Ihle, Montag,
25. Juli 2016
Reg.Nr.: 25-07-2016-BMF-Bo-DG-af83-01
(bei Anfragen, Schriftverkehr und/oder Zahlungen angeben)
O f f i z i e l l e s u n d ö f f e n t l i c h e s S c h r e i b e n
m i t
ö f f e n t l i c h e r B e k a n n t m a c h u n g
Werther Dominik Grobien, [Laut Weltnetz Referent für Öffentlichkeitsarbeit]
Werthe Damen und Herren,
bezüglich
meiner Recherchen wende ich mich an Sie, Dominik Grobien, persönlich
und erwarte nach Artikel 20 (2) Satz 1 Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland auf meine Fragen eine eindeutige schriftliche
Antwort mit Ihrer rechtssicheren, persönlichen Unterschrift, nicht von
Dritten, sowie den Aufdruck des Amtssiegel und oder Amtsstempel. Ich
fordere von Ihnen persönlich und nicht von Dritten die schriftliche
Beantwortung.
Wie
hoch sind die jährlichen Ausgaben nach Artikel 120 Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland für die Aufwendung der Besatzungskosten
Deutschlands ?
Welche Kosten und Aufwendungen werden
nach Artikel 120 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland mit
diesen Mitteln finanziert?
Wie viele Besatzungsbasen der Fremdmächte befinden sind derzeit in Deutschland ?
Eine Liste die dem Verfasser vorliegt siehe Anlage enthält 253 VS / US Basen ist diese noch Aktuell ?
Wie hoch ist die Personalstärke auf diesen Besatzungsbasen in Deutschland?
Können
Sie auch Angaben über die zivilen Kräfte, welche sich auf den
Besatzungsbasen bzw. Militärbasen der Fremdmächte befinden?
Wie viele Basen von anderen Besatzern befinden sich aktuell in Deutschland ?
Werden im Auftrag der VSA / USA mit diesen Besatzungskosten Kriege mit finanziert, um fremde Länder zu destabilisieren?
Können
Sie auch Angaben machen, ob es Hinweise und Bestätigung gibt, das
gezielt von den VS/US Truppen Flüchtlingsströme nach Deutschland geführt
wurden, um Europa zu destabilisieren?
Wie hoch sind
die Einnahmen der Bundesrepublik Deutschland jährlich für
Waffenlieferungen in diese Länder und was liefert die Bundesrepublik
Deutschland für Waffen in diese Länder?
Im Weiteren
erwarte ich von Ihnen nach Art. 20 (2) S. 1 Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland Angaben und Nachweiserbringung für welchen
Zeitraum diese Ausgaben der Besatzungsmächte berechnet sind, da hierzu
ein öffentliches Interesse besteht.
Auf Grund meiner
Recherche und Feststellungen beruhen diese Kosten für die Fremdmächte
auf Verträgen zum 2+4 Vertrag von 1990 (BGBI II S. 1317), gelten diese
Verträge noch heute und wie lange?
Festzustellen ist, dass im Art. 125 (1) Bezug genommen wird auf Besatzungszonen.
Daher
meine Frage an Sie, gelten diese noch immer und gibt es Regelungen für
die neuen Bundesländer nach dem Abzug der Sowjetarmee 1993?
Ich
erwarte von Ihnen persönlich, Dominik Grobien und nicht von Dritten,
eine Bearbeitung und schriftliche Rückantwort bis zum 22.08.2016, bei
mir eingehend.
Im Falle, dass meine Feststellungen NICHT rechtssicher sind, teilen Sie mir dies bis zum genannten Termin mit.
Erhalte
ich von Ihnen, bis zum 22. 08.2016, hier eingehend keine schriftliche
Antwort, gehe ich davon aus, daß meine Feststellungen und Ausführungen
rechtssicher sind.
Die Anfrage findet ihr hier als PDF:
https://drive.google.com/open?id=0BzinlAa-B-zCMFhmZGZQNkJTSGs